Den Wandel aktiv gestalten

Attraktive Arbeitsbedingungen

Geld allein macht bekanntlich nicht glücklich und deshalb setzt sich der VdB für ein gutes Arbeitsumfeld ein. Die VdB-Mitglieder in den verschiedenen Personalräten kennen die geltenden Regelungen und achten z. B. auf die Einhaltung der Vorschriften aus der Arbeitsstättenverordnung, der Regelungen zur Arbeitszeit und anderer Vorschriften zum Gesundheitsschutz. Dabei gilt es nicht nur, den Status quo zu erhalten, sondern vielmehr setzt sich die VdB Bundesbankgewerkschaft in den Personalvertretungsgremien stets für die Verbesserung Ihrer Arbeitsbedingungen ein. Bestes Beispiel sind mobile und flexible Arbeitszeitmodelle, die im Juni 2023 in den Abschluss von zwei Dienstvereinbarungen zum „Neuen Normal“ gemündet sind. Nun stehen größere Veränderungen aufgrund des „Programms Wandel“ an. Auch hier ist es wichtig, dass Sie eine starke Vertretung haben, die ein wachsames Auge hat und sich gestaltend einbringt. Ein besonderes Augenmerk der Bundesbankgewerkschaft gilt dabei dem Erhalt beziehungsweise dem Ausbau von Sozialeinrichtungen (zum Beispiel Betriebsgastronomie/Ferienheime/ Wohnungsfürsorge/Sportförderung) und insbesondere der Personalkonto- und -depotführung. Zu einer attraktiven Arbeitsstelle gehören natürlich auch regelmäßige Entgeltsteigerungen. Die VdB-Tarifkommission weiß, „wo der Schuh“ drückt und hat – zusammen mit dem dbb – deutliche, tabellenwirksame Gehaltssteigerungen zum 1.  März 2024 und die im Vorfeld in Raten erfolgte Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie erreicht. Bei seinen Verhandlungen denkt der VdB stets an beide Statusgruppen und an die Besonderheiten bei unseren Beschäftigten in den Ferienheimen sowie den dual Studierenden, Trainees und Nachwuchskräften, die in den verschiedenen Laufbahnen ihre Ausbildung durchlaufen.

Mehr höherbewertete Stellen

Bei bundesbankspezifischen Tätigkeiten (zum Beispiel Filialbereich/ Personenschutz/Sicherheitskräfte) führt die VdB Bundesbankgewerkschaft Verhandlungen mit der Bank, die in den letzten Jahren die Anzahl der höherwertigen Stellen gesteigert und zu beschleunigten Aufstiegen geführt haben. Wir sehen allerdings noch zusätzlichen Handlungsbedarf, um die Attraktivität im Filialbereich zu steigern, zum Beispiel durch mehr herausgehobene Stellen in EG 9a beziehungsweise A 9. Durch das „Programm Wandel“ werden Stellen wegfallen, neue Zukunftsaufgaben dazukommen und sich Tätigkeitszuschnitte ändern. Bereits heute zeichnet sich ab, dass sich die Anforderungen erhöhen, zum Beispiel durch die Einführung agiler Arbeitsmethoden, die entsprechende Verbesserungen in der Bezahlstruktur rechtfertigen. Um dem Qualifizierungsbedarf zu begegnen, muss die fachspezifische Qualifizierung nach § 38 BLV konsequente Anwendung finden. Handlungsbedarf sieht der VdB bei der Einrichtung von Stellen für den sogenannten Bestenaufstieg nach § 27, insbesondere im Innenbetrieb in den Hauptverwaltungen. Ebenso nicht nachvollziehbar ist die geringe Ausstattung der Hauptverwaltungen mit Stellen, die nach A 9 m. Z. beziehungsweise EG 9a mit Zulage bewertet sind. In der Zentrale muss die Bank am Ball bleiben und in regelmäßigen Abständen prüfen, ob nicht bei weiteren Stellen in A 9/EG 9a beziehungsweise A 13/EG 12 eine Zulage gerechtfertigt ist. Die besondere Attraktivität solcher Zulagen liegt in der Ruhegehaltsfähigkeit.

Stellenausstattung muss Sondereinflüsse berücksichtigen

Die Zahl der betrieblich notwendigen Stellen ermittelt sich bisher aus statistischen Werten und Organisationsuntersuchungen. Im Alltag und in der betrieblichen Praxis empfinden die Beschäftigten diese Ergebnisse regelmäßig als zu gering. Die Gründe hierfür sind unter anderem Sonderaufgaben, Einmaleffekte, Projekte und temporäre Mitarbeit in Gremien oder Ausschüssen. Das „Programm Wandel“ hat diesen Umstand nochmals befeuert. Die Bundesbankgewerkschaft wird nicht müde, die Bankleitung aufzufordern, solche unregelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten bei der Bemessung des betrieblich benötigten Personals deutlich stärker zu berücksichtigen. Nach der Umstellung auf eine budgetgesteuerte Stellenplanung als Folge des Programms Wandel werden wir weiterhin auf eine adäquate Stellenausstattung achten.

Mehr Übernahmen im kaufmännischen Bereich

Die Bank reduziert ihr Engagement bei der Ausbildung von Kaufleuten für Büromanagement, und die Übernahme nach der Abschlussprüfung ist alles andere als sicher. Aus Sicht des VdB verlangt das hohe Durchschnittsalter in den Hauptverwaltungen und der demografische Wandel insgesamt, vorausschauend auszubilden und sich frühzeitig die besten Kräfte für den künftigen Bedarf, den es auch im mittleren Dienst geben wird, zu sichern. Die Bundesbankgewerkschaft wirbt bei der Bankleitung weiterhin dafür, dass geeigneten Auszubildenden eine unbefristete Übernahme im eigenen Haus angeboten wird.

Sofortige Rücknahme der verlängerten wöchentlichen Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes

Seit Langem hat der VdB über seinen Dachverband dbb die Politik aufgefordert, die regelmäßige Wochenarbeitszeit für Bundesbeamtinnen und -beamte wieder von 41 auf 39 Stunden zurückzuführen. Mit der Begründung, die Beamtinnen und Beamten müssten zur Haushaltskonsolidierung beitragen, wurde 2006 für diese die wöchentliche Arbeitszeit um zwei Stunden verlängert. Dass zwischenzeitlich im Bundeshaushalt Überschüsse ausgewiesen wurden, hat zu keinem Umdenken bei den Dienstherren geführt. Viele Initiativen, wie zuletzt das gemeinsame Schreiben der Bundesbeamtengewerkschaften im dbb an die Bundesinnenministerin Nancy Faeser, haben kein Ergebnis gebracht. Nach zahllosen Zusicherungen, dass es sich um eine temporäre Maßnahme handelt, ist es höchste Zeit, die Beseitigung dieser Ungerechtigkeit endlich anzugehen. Als ersten Schritt könnte man Beispielen aus den Bundesländern folgen, die Arbeitszeitkonten oder altersabhängige Staffellösungen eingeführt haben. Die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst müssen verbessert werden, einerseits um die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen, aber auch um die notwendige Work-Life-Balance für alle Bediensteten zu gewährleisten. Der Gesetzgeber ist hier gefordert, nach jahrelangen Bekundungen nun endlich Taten folgen zu lassen.

Amtsangemessene Alimentation

Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört das Alimentationsprinzip. Der Bund hat dafür zu sorgen, dass entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse den Beamtinnen und Beamten ein angemessener Lebensunterhalt gewährt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen festgestellt, dass eine amtsangemessene Alimentation in den unteren – und durch das Abstandsgebot damit auch in den höheren – Besoldungsstufen nicht immer gegeben ist. Dieser Verfassungsbruch hat sich durch die Erhöhung des Bürgergelds noch verschärft. Der Gesetzgeber muss deshalb die Besoldung schleunigst anheben und fortwährend an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anpassen, um eine gerechte Bezahlung sicherzustellen. Wir setzen uns über den dbb dafür ein, dass eine grundgesetzkonforme Besoldung erfolgt. Eine faire Entlohnung würdigt die berufliche Leistung und ist ein Zeichen der Wertschätzung für die geleistete gute Arbeit.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie/ Pflege im Zeitalter mobiler Arbeit

Seit 2018 nimmt die Bank erfolgreich am Zertifizierungsverfahren des audits „berufundfamilie“ teil und hat ein vielfältiges Angebot familienfreundlicher Services. Zum familienfreundlichen Gesamtpaket gehören auch Angebote wie mobiles Arbeiten, Telearbeit und flexible Arbeitszeitmodelle. Nach erfolgreichen Verhandlungen hat der VdB-geführte Hauptpersonalrat mit der Bankleitung eine zukunftsfähige Regelung abgeschlossen. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass diese Instrumente in allen Bereichen der Bank so weit wie möglich gelebt werden. Dazu gehört eine flächendeckende entsprechende technische Ausstattung mit mobilen Endgeräten. Einen Zwang, im Homeoffice zu arbeiten, etwa aus wirtschaftlichen Erwägungen, lehnt der VdB hingegen entschieden ab. Weiterhin gilt es zu vermeiden, dass Beschäftigte durch ständige Erreichbarkeit und eine damit einhergehende Entgrenzung der Arbeitszeit vermehrt unter psychischen Belastungen leiden. Der VdB wird daher den Prozess weiter begleiten, auf die Vermeidung gesundheitsgefährdender Aspekte achten und gegebenenfalls Anpassungen einfordern.

Gesundheitsförderung

Gesundheitsfördernde Maßnahmen sollen zu einer Verbesserung der allgemeinen „Work-Life-Balance“ führen und auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken. Das wird in der Bank in nahezu vorbildlicher Weise gelebt. Und dennoch sind die Fehlzeiten der Beschäftigten hoch, zum Teil sogar exorbitant gestiegen. Die Bundesbankgewerkschaft unterstützt die Bank dabei, in der Gesundheitsförderung andere, kreative Wege zu gehen. Das häufig geforderte „Jobrad“ als Maßnahme der Entgeltumwandlung wirkt sich negativ auf spätere Rentenzahlungen aus, sodass von Gewerkschaftsseite dieser Weg kritisch gesehen wird. Vielmehr fordert der VdB andere Finanzierungsformen, bei denen der Arbeitgeber über Zuschüsse die finanzielle Last trägt. Der Erwerb des beispielsweise so sehr gewünschten E-Bikes ist nicht nur eine gesundheitsfördernde Maßnahme, sondern hinterlässt einen „grünen Fußabdruck“ auf dem Weg zur Arbeit. Auch bei der Förderung von Mitgliedschaften in Sportvereinen und Fitnessstudios am oder in der Nähe vom Wohnort sollte nach kreativen Lösungen und neuen Ansätzen gesucht werden. Damit wird nicht nur die körperliche Gesundheit gefördert, sondern auch die Zufriedenheit und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der bekannte Spruch „an apple a day keeps the doctor away“ könnte mit dem bereits häufig diskutierten „Obstkorb“, bei dem sicherlich alle gerne zugreifen, seine volle Wirkung entfachen.

Rasanter Wandel unserer Arbeitswelt, ethische Grundsätze und Qualifizierung

Digitalisierung bedeutet nicht nur, technische Prozesse zu optimieren. Sie ist längst ein Synonym für die Transformation unserer Gesellschaft und damit auch der Beschäftigten der Deutschen Bundesbank geworden. Immer mehr alltägliche Arbeitsprozesse werden digital unterstützt oder komplett automatisiert, damit Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer effizienter und vor allem orts- und zeitunabhängig arbeiten können. In der Folge verändern sich die Anforderungen an die Beschäftigten in allen Bereichen der Bank ständig. Mobile, agile Arbeitskräfte sind gefragt, die teamfähig, kreativ und technikaffin sind sowie in komplexen Zusammenhängen denken und kommunizieren können. Andererseits verändern sich aber auch die Ansprüche der Beschäftigten an ihren Arbeitsplatz. Sie wollen verantwortungsvolle Tätigkeiten übernehmen, gesellschaftlich etwas bewegen und dabei zeitlich und räumlich flexibel sein, um Arbeit und Privatleben zu verbinden. Die Bundesbankgewerkschaft fordert verbindliche und transparente Konzepte sowie adressatengerechte Qualifizierungen, um die Akzeptanz der neuen Arbeitsinstrumente bei allen Beschäftigten zu erhöhen und sie auf dem Weg in die digitale Welt mitzunehmen. Dabei ist ein achtsamer Umgang mit den Möglichkeiten im Sinne einer digitalen Ethik zwingend.

Folgen der Digitalisierung sozialverträglich begleiten

Die VdB Bundesbankgewerkschaft hat erreicht, dass bei entsprechenden Auswirkungen der Digitalisierung, im Extremfall der Arbeitsplatzverlust, für die Beschäftigten neben den tarifvertraglichen Regelungen auch die Bestimmungen der Dienstvereinbarung zur sozialverträglichen Begleitung der Strukturreform greifen. Damit haben Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen – auch hinsichtlich der Förderung der Grundqualifikation in den Bereichen Standardbürosoftware und englische Sprachkenntnisse – einen hohen Stellenwert. Die Möglichkeiten einer lebensphasenorientierten Weiterbildung beziehungsweise Umschulung müssen adressatengerecht angeboten und umgesetzt werden.

Anpassung an den Wandel

Die Komplexität und Vielschichtigkeit sowie das Tempo der Digitalisierung und die Transformation, die durch das „Programm Wandel“ noch mal intensiviert wurde, sind für viele kaum nachvollziehbar und verstärken somit den Mangel an Akzeptanz. Sowohl Mitarbeitenden wie auch Vorgesetzten müssen ausreichend Instrumente und insbesondere ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt werden, um die Veränderungen ihres Arbeitsumfelds zu verstehen und umzusetzen. Die VdB Bundesbankgewerkschaft fordert deshalb die Implementierung neuer, auf den Wandel und die digitalen Transformationsprozesse angepasster Führungskonzepte und ein transparentes sowie gerechtes Leistungsbewertungssystem.

Nachhaltigkeit bei der Deutschen Bundesbank

Die VdB Bundesbankgewerkschaft erkennt die Bemühungen unseres Arbeitgebers an, sich in Sachen Nachhaltigkeit besser aufzustellen. Dabei kann jedoch unseres Erachtens noch einiges mehr getan werden, wofür wir uns in den Personalratsgremien einsetzen werden. Die Nutzung von Plastik-Safebags in den Filialen als Ein- beziehungsweise Auszahlungsbehältnisse verursacht eine riesige Menge an Plastikmüll. Deshalb unterstützen wir alle Initiativen der Bank, die zum Ziel haben, sich mit den beteiligten Bargeldakteuren auf ein Mehrwegsystem zu verständigen oder umweltverträglichere Materialien für die Einwegverpackungen zu nutzen. Trotz der Herausforderungen technischer Art oder in Sachen Denkmalschutz sollte der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf und die energetische Sanierung von Bundesbankgebäuden forciert werden. Auf zahlreichen Dienstgebäuden sind große Flächen für PV-Anlagen vorhanden. Darüber hinaus sind an einigen Gebäuden dringend Dämmmaßnahmen vorzunehmen, damit notwendige Energieeinsparungen herbeigeführt werden. Die Bank würde damit einen aktiven Beitrag zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger leisten und gleichzeitig die Bemühungen der Bundesregierung unterstützen, den CO2 - Ausstoß zu reduzieren. Mittel- bis langfristig kann dies sogar zu Kosteneinsparungen führen.

Sanierungsstau aufheben

Die Dienstgebäude der Bundesbank sind in die Jahre gekommen und entsprechen vielfach nicht mehr den heute notwendigen technischen Standards. Baumaßnahmen müssen schneller realisiert werden. Hierfür braucht die Bundesbank ausreichende Ressourcen und eine schnellere Entscheidungsfindung. Baumaßnahmen müssen für und mit den Beschäftigten geplant werden. Neben der Funktionalität sind die Belange der Kolleginnen und Kollegen in den Fokus zu rücken. Barrierefreiheit, Ergonomie und Arbeitssicherheit sind keine optionalen Anforderungen, sondern haben oberste Priorität. Beschäftigte, die sich am Arbeitsplatz wohlfühlen, sind besser motiviert und produktiver. Kein Outsourcing von Leistungen Die Vergabe von Leistungen an externe Dienstleister kann sinnvoll sein, um die eigenen Beschäftigten zu entlasten. Hierbei müssen jedoch neben wirtschaftlichen Aspekten sicherheitsrelevante Kriterien stärker gewichtet werden. Dies betrifft sowohl die Sicherheit der Beschäftigten und der Dienstgebäude als auch die IT-Sicherheit und den Datenschutz. Bei allen Auslagerungen muss insbesondere die weitere Einsetzbarkeit unserer Kolleginnen und Kollegen, die ihre Tätigkeit verlieren, Teil der Entscheidungsfindung sein. Auslagerungen sind nur sinnvoll, wenn die dadurch freigesetzten Beschäftigten anderweitig produktiv eingesetzt werden können.


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VdB Aktuell

VdB Magazin 3/2024

VdB Magazin 3/2024

[13.09.24] Unser neues Mitgliedermagazin erscheint in den nächsten Tagen. Dieses Mal mit dem Schwerpunkt "VdB Gewerkschaftstag".

Zum Hineinschnuppern können die folgenden Artikel als Volltext im Mitgliederbereich unter dem Punkt "VdB Magazin - Auszüge" gelesen werden


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