Der Gewerkschaftstag ist das höchste gewerkschaftliche Gremium der VdB Bundesbankgewerkschaft. Er besteht aus Delegierten der Mitgliedsgewerkschaften, deren Anzahl von der Größe der Mitgliedsgewerkschaften abhängig ist. Daneben sind auch die Mitglieder des Bundesvorstandes stimmberechtigt.
Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere die Festlegung der Grundsätze für die berufspolitische Arbeit der VdB Bundesbankgewerkschaft, die Erörterung der Arbeit des Bundesvorstands, der dem Gewerkschaftstag Rechenschaft ablegen muss, die Wahl des Bundesvorstands, der Tarifkommission und der Rechnungsprüfer, die Beschlussfassung über Haushalt der VdB Bundesbankgewerkschaft, Beitragswesen, Antragsberatung sowie Satzungsfragen.
Der Gewerkschaftstag tritt alle vier Jahre zusammen.
In besonderen Fällen kann auch ein außerordentlicher Gewerkschaftstag einberufen werden.
Entschließung des 19. Gewerkschaftstags für den freiheitlichen Rechtsstaat