Die Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit drei und mehr Kindern sind nach wie vor nicht entschieden. Zur Wahrung der Ansprüche ist es deshalb auch in diesem Jahr notwendig, Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung einzulegen (s. auch VdB Aktuell 5/2017).
Einen Musterwiderspruch finden Sie im Mitgliederbereich unter "Arbeits- und Dienstrecht/Bundesbesoldungsgesetz".
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